SILENCE RACK

Schallgedämmte Serverschränke und Industriegehäuse

Lärm im Alltag

Lärm ist eine Belastung, das ist allgemein anerkannt. Somit ist der Gesetzgeber schon vor längerem aktiv geworden und hat in der Arbeitsstättenverordnung (i.d.F. vom 12. Aug 2004) die Grenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Lärm festgelegt:

In Arbeitsstätten ist der      Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes      möglich ist. Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen darf      auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens       85 dB (A) betragen; soweit dieser Beurteilungspegel nach der betrieblich      möglichen Lärmminderung zumutbarerweise nicht einzuhalten ist, darf er bis      zu 5 dB (A) überschritten werden.

Bei diesem Lärmpegel sind allerdings schon Gehörschutz vorgeschrieben. Für den Bürobereich, d.h eine über bis zu 8 Stunden dauernde Lärmbelastung gelten vergleichsweise geringere Werte.


Hier einige Beispiele:

dB(A) Geräuschquellen und mögliche gesundheitliche Auswirkungen

-   0     Hörschwelle.
- 10     Blätterrauschen, normales Atmen.
- 20     Flüstern, ruhiges Zimmer, Rundfunkstudio, ruhiger Garten.
- 25     Grenzwert für gewerblichen Arbeitslärm in der Nacht.
- 30     Nebenstraßengeräusche. Kühlschrankbrummen.
- 35     Obere zulässige Grenze der Nachtgeräusche in Wohngebieten.
- 40     Leise Unterhaltung. Schlafstörungen treten auf. Lern- und Konzentrationsstörungen möglich.
- 45     Obere zulässige Grenze der Tagesgeräusche in Wohngebieten.
- 50     Normale Unterhaltung, Zimmerlautstärke, Geschirrspüler.
- 60◄ Stressgrenze. Laute Unterhaltung. Walkman (Pegelbegrenzung).
- 65     Beginn der Schädigung des vegetativen Nervensystems.
           Erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
           (Das BGA schätzt, dass 2 % aller Herzinfarkte auf das Konto Verkehrslärm gehen)
- 70     Bürolärm, Haushaltslärm.
- 75     Fahrradglocke (genormte Mindestlautstärke)
- 80     Starker Straßenlärm, Staubsauger, Schreien, Kinderlärm.
- 85     Gehörschutz im gewerblichen Arbeitsbereich vorgeschrieben.
- 88     Umweltfreundliche Rasenmäher
- 90     Autohupen, LKW-Fahrgeräusch, Schnarchgeräusch.
- 95     Empfohlene Pegelbegrenzung zum Schutz vor Gehörschäden in Diskotheken, bei Musikveranstaltungen und bei Geräten mit Ohrhörern (AVLS =automatic volume limiting system - automatische Lautstärkebegrenzung)
           zwecks  Haftungsbegrenzung im Schadensfall.
- 100     Motorrad, Kreissäge, Presslufthammer, Diskomusik, Oktoberfestzelt 90 bis 105 db(A).
- 110    Schnellzug in geringer Entfernung, Walkman, Rockkonzert.
- 115     Kinderspielzeug in Ohrnähe (z.B. Rasseln, elektronische Geräuscheffekte)
- 120     Flugzeug in geringer Entfernung, Schreirekord, Techno-Disko.
- 130◄ Schmerzschwelle - Gehörschädigung möglich. Düsenflugzeug in geringer Entfernung, Sirene in 20 m Entfernung. Druckluftbetriebene Power-Fanfare.
- 140     Gewehrschuss, Raketenstart. EU-Grenzwert zum Schutz vor Gehörschäden.
- 150     Die akustische Waffe LRAD. Taubheit bei längerer Einwirkung.
- 160     Geschützknall  -Trommelfell kann platzen-. Knall bei einer Airbag-Entfaltung.
- 170     Bundeswehrgewehr G 3 in Ohrnähe. Ohrfeige aufs Ohr.
- 180     Knall einer Kinderspielzeugpistole in Ohrnähe.
- 190     Innere Verletzungen, Hautverbrennungen, Tod wahrscheinlich.
- 194     Höchstmöglicher Schalldruck, der nicht überschritten werden kann, da der Atmosphärendruck von 1 bar erreicht wird.